update 13.2.2024
Jede Studierende / jeder Studierende der Kunstuniversität Linz erhält ein Mobilitätsstipendium, sofern die Zusage einer Partneruniversität (aufgrund eines bilateralen Abkommens - gilt nicht für die Schweiz ) für einen Auslandsaufenthalt (Studierendenaustausch) von mindestens einem Semester vorliegt.
Der Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt.
Wird das Auslandsstipendium für Studierende der Universitäten der Künste vom Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung (für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union) genehmigt, besteht kein Anspruch auf das Mobilitätsstipendium!
Wichtigste Voraussetzung für dieses Stipendium ist die Anrechenbarkeit des Auslandsstudiums im künstlerischen Zentralfach (Master- oder 2. Diplomabschnitt).
Studienaufenthalte/Exchange an unseren Schweizer Partneruniversitäten werden über das Swiss European Mobility Programm gefördert. Die Schweizer Gastuniversität zahlt diese Mobilitätsförderung direkt an die Studierenden aus. Informationen erhalten Sie im International Office der Kunstuniversität Linz.
Swiss European Mobility SEMP
Monatliches Basisstipendium gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte II
Monatliches Top Up in der Höhe von 250,00 Euro für Studierende folgender Zielgruppen (analog zum Erasmus+ Programm):
nähere Informationen dazu
Die Höhe des Reisekostenzuschusses richtet sich gemäß der Auslandsstipendiensätze der Studienbeihilfenbehörde - Beihilfe für ein Auslandsstudium, Spalte III.
Förderung für die Nutzung von nachhaltigen Transportmitteln (z.B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaften) weitere Informationen
Nachweise sind vorzulegen.
Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Mobilitätsstipendiums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist.
Nach Zusage der Partneruniversität/des Praktikumgebers ist vom Studierenden der Auslandszuschuss bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.