FÜR LEHRAMTSSTUDIERENDE: Informationen zum Start ins Studium für Lehramtsstudierende
Für Interessierte am PhD Studium: „ACHTUNG! Änderung im Zulassungsverfahren zum PhD-Programm!“
FÜR ALLE WEITEREN STUDIENRICHTUNGEN:
Wenn Sie die Zulassungsprüfung erfolgreich bestanden haben bzw. anderwertig über eine positive Aufnahmre zum Studium/Lehrgang informiert wurden, kommen Sie während der Zulassungsfrist in die Studien- und Prüfungsabteilung.
Voranmeldung zum Studium:
Jene KandidatInnen, die keine Zulassungsprüfung benötigen (MKKT, Mobilitätsprogramme wie zB Erasmus, Lehrgänge, MitbelegerInnen und außerordentliche HörerInnen), müssen eine Vorregistrierung im UFG Online System vornehmen.
Die nachstehend angeführten Dokumente (ORIGINALE) sind gleichzeitig vorzulegen.
*Ausländische Reifezeugnisse / Bachelorzeugnisse sind durch die zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates zu beglaubigen und durch die österreichische Vertretungsbehörde letztzubeglaubigen. Den fremdsprachigen Zeugnissen/Urkunden sind deutsche autorisierte Übersetzungen beizufügen. Eine im Ausland angefertigte Übersetzung ist ebenfalls öffentlich zu beglaubigen und durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde letztzubeglaubigen.
Bei den Lehramtsstudien, den Studien Architektur, Industrial Design, Kulturwissenschaften und den Masterstudien kann nur dann eine Zulassung zum Studium erfolgen, wenn die Echtheit, Gültigkeit und Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses / Bachelorzeugnisses sowie die Erfüllung der studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen einschließlich des Rechts zur unmittelbaren Zulassung (gilt nicht für EU- oder EWR-Staatsangehörige) zum entsprechenden Studium oder die Berechtigung zur Fortsetzung dieses Studiums für das jeweilige Semester im Ausstellungsstaat des Zeugnisses nachgewiesen wurde.
Hinweis zur Beglaubigung: 1. Für Urkunden aus Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Beglaubigungsabkommen abgeschlossen hat, entfällt jegliche Beglaubigung. 2. Die vereinfachte Beglaubigung in Form der Apostille gilt für Urkunden aus Staaten, die Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind.
Information zur Beglaubigung ausländischer Urkunden.pdf