Studierende können in jedem Studienzyklus (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) ein oder mehrere studienrelevante Praktika absolvieren - Es wird jedoch empfohlen, ein Studierendenpraktikum nicht vor dem dritten Semester durchzuführen.
Aufenthaltsdauer
2 Monate bis maximal 12 Monate im Bachelor, Master, Doktorat und
24 Monate in Diplomstudien
Mehrere Aufenthalte sind möglich, sofern pro Studienzyklus das insgesamt für Studien- und Praktikumsaufenthalte zur Verfügung stehende Guthaben von 12 bzw. 24 Monaten nicht überschritten wird. Bereits absolvierte Erasmus Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet!
Inhalte und Dauer des Praktikums werden im Vorhinein im Learning Agreement for Traineeships vereinbart.
Dieses Agreement wird zwischen dem Studierenden, der Entsendeeinrichtung und der Gastinstitution geschlossen. Die Vereinbarung sichert die Anerkennung des Auslandspraktikums bei Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums an der Heimathochschule.
Alle (im Vorfeld im Traineeship Agreement vereinbarten und dann) im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten (Studium und Praktika) sollten mit (ECTS) Credits versehen und voll anerkannt werden (Pflichtpraktika).
Im Diploma Supplement sollten (unter 6.1) alle Aktivitäten / Mobilitäten (inkl. Umfang und Ort) angeführt werden, die nicht im Transcript of Records angeführt sind (freiwillige, studienergänzende Praktika).
Die Ausstellung des Diploma Supplements erfolgt nach Studienabschluss auf Verlangen!