update 11.8.2022
Vorlage von Nachweisen
Folgende Nachweise sind bis spätestens 30 Tage nach Abschluss der Mobilität im International Office vorzulegen:
Nachweis über die im Gastland tatsächlich verbrachte physische Mobilität
- Aufenthaltsbestätigung (Download unter Formulare)
- Letter of Confirmation (Download under Formulare)
Nachweise bei Bezug eines Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen:
bei Beihilfenbezug:
- Bescheid der österreichischen Studienbeihlfenbehörde über den Bezug von Studienbeihilfe
bei einer chronischen Krankheit:
- ärztliches Attest mit einem Nachweis über die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland (Österreich)
bei Behinderung:
- Behindertenpass (in Österreich ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% ausgestellt) oder Bescheid GdB unter 50% mit einem Nachweis über die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland
bei Mobilität mit Kind/ern:
- Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Meldezettel oder sonstiger Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
- offizielle Dokumente wie z.B.: Schul- oder Kindergartenbesuchsbestätigung (im Original) oder
- Meldenachweis im Gastland (im Original) oder
- sonstiger Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland (Zusammenhang mit Reisebelegen wie Boardingpässe, Tickets etc. im Original)
Nachweis über das hauptsächlich genutzte Verkehrsmittel
- Ehrenwörtliche Erklärung (Download unter Formulare)
- Declaration of Honor (Download under Formulare)
Verpflichtender Report
- UFG-Report (Download unter Formulare) - anonyme Veröffentlichung siehe Report
Erst nach Erbringung der Nachweise erfolgt die Abrechnung des Mobilitätszuschusses.
Anerkennung
- in der Studienabteilung/Büro für Anerkennung beantragen Anerkennung
- bei Vorbereitung der Abschlussarbeit: Dokument "Bestätigung des Betreuers / Confirmation Supervisor" after the mobility im International Office abgeben (Dokument unter Formulare)
Bezieher*innen einer Auslandsbeihilfe der Stipendienstelle
bei der Stipendienstelle nachweisen:
- Vorlage der Aufenthaltsbestätigung
Vorlage des Anrechnungsbescheides bzw. - Vorlage der Bestätigung des erfolgreichen Arbeitens an der Abschlussarbeit des Betreuers/der Betreuerin
IPS des Landes Oberösterreich
- Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung im Original
- Kurzbericht (siehe IPS Richtlinien)
Diploma Supplement
Das Europass Diploma Supplement enthält detaillierte Angaben über den erworbenen Hochschulabschluss, siehe link.
Der Auslandsaufenthalt wird darin vermerkt. Die Ausstellung des Diploma Supplements erfolgt nach Studienabschluss durch die Rechts- und Studienabteilung.