Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport Als weitere Unterstützung in der derzeitigen Situation wird für bildende Künstlerinnen und Künstler und Fotografinnen und Fotografen das Ankaufsbudget 2020 um insgesamt EUR 250.000 aufgestockt und eine nochmalige Einreichmöglichkeit geschaffen. Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten – entweder bildende Kunst oder Fotografie – möglich. Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2019 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2023 um Ankauf angesucht werden.