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ERASMUS+ Auslandspraktikum

Sie können ein oder mehrere selbst organisierte studienrelevante Praktika oder Graduiertenpraktika innerhalb von Europa absolvieren. 
Die Bewerbung für einen Praktikumsplatz im Vereinigten Königreich U.K. ist möglich. Details zur Einreise finden Sie hier link

Neugierig? Erfahrungsberichte von zurückgekehrten Praktikant*innen finden Sie hier .

Erasmus Code der KUNI Linz: A LINZ02

OeAD Österreichischer Austauschdienst: 

  • ERASMUS+ Information für Studierende und kürzlich Graduierte: link 
  • ERASMUS+ vorbereitende Informationen für Studierende: link
  • ERASMUS+ Studierendencharta: enthält die Rechte und Pflichten von Erasmus+ Studierenden Charta


WICHTIG:  

Zur Zeit können Prakika für maximal 4 Monate finanziell gefördert werden!
 

Mögliche Praktikumsgeber*innen

Als Aufnahmeeinrichtungen für Praktika von Studierenden und kürzlich Graduierten können sämtliche Organisationen fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich am Arbeitsmarkt oder in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend tätig sind. 

Ausgeschlossen sind

  • Einrichtungen oder Organe der Europäischen Union
  • Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • Privatpersonen

Die Kunstuniversität vermittelt keine Praktikumsplätze. 

Die Plattform Erasmusintern.org ist eine Möglichkeit für Studierende, nach Praktikumsstellen zu suchen und bietet Unternehmen an, Praktikumsstellen zu veröffentlichen und geeignete Studierende zu finden.
Studierendenpraktikum

Studierende können in jedem Studienzyklus (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) ein oder mehrere studienrelevante Praktika absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, ein Studierendenpraktikum nicht vor dem dritten Semester durchzuführen.  
 

Graduiertenpraktikum

Graduiertenpraktika können nach jedem Studienabschluss (d.h. Bachelor, Master, PhD, Diplom) vorgenommen werden.

Die Bewerbung für ein Graduiertenpraktikum hat noch während des Studiums zu erfolgen. Bei Antritt des Graduiertenpraktikums dürfen Studierende nicht für ein weiterführendes Studium inskribiert sein.
 

Learning Agreement for Traineeship - Anerkennung

Inhalte und Dauer des Praktikums werden im Vorhinein im Learning Agreement for Traineeships vereinbart. Dieses Agreement wird zwischen dem Studierenden, der Entsendeeinrichtung und der Gastinstitution geschlossen. 

Die Vereinbarung sichert die Anerkennung von 3 ECTS pro Auslandsmonat bei Pflichtpraktika.
Im Sinne der Gleichbehandlung kann ein studienrelevantes freiwilliges Erasmus+ Praktikum mit ECTS bewertet werden. Diese ECTS können auf Basis des Erasmus+ Learning Agreements für Praktika auch für freie Wahlfächer angerechnet werden.
  

↪︎ Voraussetzungen

↪︎ Bewerbung 

↪︎ Erasmus Förderung 

↪︎ Sprachenförderung 

↪︎ Versicherungsschutz 

↪︎ Visa / Vor dem Aufenthalt zu beachten

↪︎ Verlängerung der Mobilität

↪︎ Abschluss der Mobilität 

↪︎ Studienadministrator*innen

 

update, Mai 2024

Kontakt

Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at 
T: +43 (0) 732 7898 2346

Erreichbarkeit
Dienstag bis Donnerstag 
Termine nur nach Vereinbarung
 

Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro 
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria